„Er ist in Stadelheim." Für Münchner Familien ist dieser Satz der Moment, in dem aus einer Festnahme Realität wird. Die Justizvollzugsanstalt München in Giesing ist die größte Haftanstalt Bayerns – und für den Großraum München der Ort, an dem Untersuchungshaft vollzogen wird. Wer dort zum ersten Mal einen Angehörigen besuchen will, stößt auf ein System aus Sprechscheinen, Besuchskontingenten, kontrollierter Post und Regeln, die nirgends verständlich zusammengefasst sind. Angehörige verlieren in dieser Phase wertvolle Tage mit der Frage, wen sie überhaupt anrufen sollen.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim praktisch abläuft – vom Weg dorthin über den Sprechschein, den Besuch, Post, Telefon und Geld bis zu den Rechtsmitteln –, und was Angehörige in den ersten Tagen tun sollten und was besser nicht. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Untersuchungshaft – Haftgründe, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Haftverschonung – finden Sie in unserem Beitrag zu Untersuchungshaft und Haftbefehl; hier geht es um München und um das Praktische.
Hinweis: Besuchszeiten, Kontingente und Abläufe werden von der Anstalt festgelegt und ändern sich. Die Angaben in diesem Artikel geben den Stand bei Veröffentlichung wieder – bestätigen Sie Termine und Regeln vor einem Besuch telefonisch bei der JVA oder über den Verteidiger.
Die JVA Stadelheim: Wer kommt dorthin – und wie
Die JVA München liegt an der Stadelheimer Straße in Giesing und beherbergt neben Strafgefangenen die Untersuchungsgefangenen aus dem Zuständigkeitsbereich der Münchner Gerichte – also aus der Stadt und dem Umland. Männer, Frauen und junge Gefangene werden in getrennten Abteilungen untergebracht; die Anstalt ist mit über tausend Haftplätzen eine kleine Stadt mit eigener Krankenabteilung, Küche, Werkstätten und Besuchsbereich.
Der Weg dorthin folgt fast immer demselben Muster: Festnahme durch die Polizei – Polizeigewahrsam in einer Inspektion oder im Polizeipräsidium – Vorführung vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht München spätestens am Tag nach der Festnahme – Verkündung des Haftbefehls – Transport nach Stadelheim. Zwischen Festnahme und Aufnahme in der JVA liegen meist 24 bis 36 Stunden. In dieser Zeit erreichen Angehörige den Festgenommenen praktisch nicht; die wichtigste Handlung ist deshalb, sofort einen Verteidiger zu beauftragen, der schon zum Vorführungstermin erscheint. Was dort gesagt wird oder nicht, entscheidet oft darüber, ob die Haft überhaupt vollzogen wird.
Die ersten 48 Stunden: Was Angehörige konkret tun
- Verteidiger beauftragen. Angehörige können einen Verteidiger für den Inhaftierten mandatieren; dieser besucht ihn in Stadelheim ohne Sprechschein und ohne Überwachung, beantragt Akteneinsicht und kümmert sich um alles Weitere. Je früher, desto besser – idealerweise vor dem Vorführungstermin.
- Aktenzeichen und zuständige Behörde erfragen. Ohne Aktenzeichen geht in Stadelheim nichts: Sprechscheine, Telefonerlaubnis und Auskünfte setzen es voraus. Es steht auf dem Haftbefehl; der Verteidiger erhält es über die Staatsanwaltschaft. Für Taten in der Stadt München ist in der Regel die Staatsanwaltschaft München I zuständig, für die Landkreise des Umlands die Staatsanwaltschaft München II.
- Keine Gespräche über die Tat. Nicht am Telefon mit dem Inhaftierten, nicht beim Besuch, nicht in Briefen – all das wird kontrolliert (dazu unten). Über den Vorwurf spricht der Inhaftierte ausschließlich mit dem Verteidiger.
- Praktisches regeln. Arbeitgeber (abgestimmt mit dem Verteidiger), Miete, laufende Zahlungen, Kinderbetreuung, Medikamente – die JVA sollte über notwendige Medikamente informiert werden, am besten über den Verteidiger oder den Anstaltsarzt.
Der Sprechschein: Ohne Besuchserlaubnis kein Besuch
Anders als im Strafvollzug darf ein Untersuchungsgefangener nicht einfach Besuch empfangen. Jeder Besucher braucht eine Besuchserlaubnis – in München „Sprechschein" genannt –, die nicht die JVA ausstellt, sondern die Stelle, die das Verfahren führt: im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung das Gericht. Praktisch läuft das so:
- Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft gestellt – schriftlich oder persönlich, unter Angabe des Aktenzeichens, der eigenen Personalien und des Verhältnisses zum Inhaftierten (Ehepartner, Eltern, Kinder, Lebensgefährte, Freund).
- Angehörige im engeren Sinn erhalten den Sprechschein in der Regel; bei Freunden, Bekannten und vor allem bei Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, wird er häufig verweigert oder nur als überwachter Besuch erteilt.
- Besteht Verdunkelungsgefahr als Haftgrund, können Besuche mit Trennscheibe oder unter besonderer Überwachung angeordnet werden – auch für Ehepartner.
- Ein Dauersprechschein für regelmäßige Besuche kann beantragt werden; Einzelsprechscheine gelten für einen Termin.
- Der Verteidiger beantragt den Sprechschein erfahrungsgemäß schneller und mit besserer Begründung – wer eine Woche auf die Bearbeitung warten will, kann es auch selbst versuchen.
Minderjährige Kinder können den inhaftierten Elternteil besuchen, benötigen aber ebenfalls eine Erlaubnis und die Begleitung eines Erwachsenen mit eigenem Sprechschein.
Der Besuch in Stadelheim: Regeln, Kontingente, Ablauf
Kontingent. Untersuchungsgefangene haben in Stadelheim ein festes Besuchskontingent, das in den ersten Monaten der Haft großzügiger bemessen ist als danach (zum Zeitpunkt dieses Beitrags: in den ersten drei Monaten zweimal monatlich je eine Stunde, anschließend zweimal monatlich je eine halbe Stunde). Pro Besuchstermin sind bis zu drei Personen zugelassen. Diese Zahlen sollten vor dem Besuch bestätigt werden.
Termin. Besuche müssen vorab telefonisch bei der JVA angemeldet werden – mindestens einen Werktag vorher. Die Besuchszeiten liegen überwiegend an Werktagen über die Mittagszeit; für Berufstätige gibt es Samstagstermine, die entsprechend begehrt sind. Wer ohne Anmeldung kommt, wird abgewiesen.
Einlass. Mitzubringen sind der Sprechschein und ein gültiger Lichtbildausweis; ohne beides gibt es keinen Zutritt. Handys, Taschen, Lebensmittel und Geschenke bleiben draußen beziehungsweise in den Schließfächern; der Besucher wird durchsucht. Pünktlichkeit ist Pflicht – wer zu spät kommt, verliert den Termin, nicht nur die verspäteten Minuten.
Der Besuch selbst. Besuche von Untersuchungsgefangenen finden unter Aufsicht statt; Vollzugsbeamte sind im Raum, bei angeordneter Überwachung auch die Staatsanwaltschaft oder von ihr beauftragte Personen. Gespräche über den Tatvorwurf, über Zeugen oder über Mitbeschuldigte können den Besuch sofort beenden und werden aktenkundig – und sie können einen Haftgrund (Verdunkelungsgefahr) erst begründen, der vorher nicht bestand. Körperkontakt ist eingeschränkt; eine kurze Begrüßung und Verabschiedung werden meist toleriert. Fremdsprachige Besuche können eine Dolmetscherin erfordern, die rechtzeitig zu beantragen ist.
Post, Telefon, Pakete
Briefe an Untersuchungsgefangene werden geöffnet und kontrolliert – nicht von der JVA, sondern von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, über deren Geschäftsstelle die Post läuft. Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Laufzeit in beide Richtungen. Schreiben Sie nichts über die Tat, nichts über Zeugen, nichts, was als Absprache gelesen werden könnte. Ausgenommen von der Kontrolle ist die Verteidigerpost – sie darf weder geöffnet noch gelesen werden und ist der einzige vertrauliche schriftliche Kanal.
Telefonate sind in Stadelheim über die Anstaltstelefonie möglich, aber nicht frei: Jede Rufnummer, die ein Untersuchungsgefangener anrufen will, muss zuvor von Staatsanwaltschaft oder Gericht genehmigt werden, und die Gespräche können überwacht werden. Die Beantragung läuft über den Inhaftierten in der JVA mit Zustimmung der Verfahrensbehörde – der Verteidiger kann sie beschleunigen. Eingehende Anrufe von draußen gibt es nicht.
Pakete dürfen Untersuchungsgefangene in Bayern grundsätzlich nicht empfangen; Kleidung wird über die Kleiderkammer der Anstalt abgegeben, Bücher und Zeitschriften kommen über den Buchhandel direkt an die JVA. Wer Dinge „mitbringen" oder einschleusen will – Handys, Tabak, Medikamente –, riskiert nicht nur den Sprechschein, sondern ein eigenes Verfahren.
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Geld: Wie der Inhaftierte einkaufen kann
Bargeld hat in der JVA niemand. Angehörige können Geld auf das Anstaltskonto überweisen; es wird dem Inhaftierten als Eigengeld gutgeschrieben, mit dem er im Anstaltseinkauf Lebensmittel, Tabak, Hygieneartikel und Telefonguthaben kaufen kann. Entscheidend ist der korrekte Verwendungszweck – Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen, sonst kann die Buchung nicht zugeordnet werden. Die Bankverbindung nennt die JVA auf Anfrage; sie steht auch auf dem Informationsblatt, das Angehörige beim ersten Besuch erhalten. Überweisungen brauchen einige Tage; wer in der ersten Woche helfen will, sollte sie sofort veranlassen, denn der Inhaftierte kommt ohne eigene Mittel in der Anstalt an.
Die ersten zwei Wochen im Überblick
Für Angehörige hilft eine grobe Zeitleiste, um zu wissen, was wann realistisch ist:
- Tag 0 – Festnahme: Polizeigewahrsam. Der Festgenommene darf einen Verteidiger anrufen; Angehörige erfahren von der Festnahme oft erst durch ihn oder gar nicht. Jetzt den Verteidiger beauftragen.
- Tag 1 – Vorführung: Termin beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht München, meist am Vormittag. Mit Verteidiger stehen die Chancen auf eine sofortige Außervollzugsetzung deutlich besser als ohne. Wird der Haftbefehl vollzogen, Transport nach Stadelheim am selben Tag.
- Tag 1 bis 3 – Ankunft in Stadelheim: Aufnahme, ärztliche Untersuchung, Zuweisung zur Abteilung. Der Inhaftierte hat zunächst nichts: kein Geld, keine eigene Kleidung, keine Telefonerlaubnis. Jetzt Geld überweisen und über den Verteidiger Kleidung organisieren.
- Tag 2 bis 7 – Sprechschein und Akteneinsicht: Der Verteidiger beantragt beide bei der Staatsanwaltschaft. Der erste Verteidigerbesuch in Stadelheim findet in dieser Phase statt – er braucht keine Erlaubnis.
- Woche 2 – erster Angehörigenbesuch, Haftprüfung: Mit Sprechschein und Terminanmeldung ist der erste Besuch in der Regel in der zweiten Woche möglich. Parallel entscheidet der Verteidiger anhand der Akte, ob und wann ein Haftprüfungsantrag oder eine Haftbeschwerde sinnvoll ist – ein vorschneller Antrag ohne Aktenkenntnis kann mehr schaden als nützen.
Diese Zeiträume sind Erfahrungswerte; sie verkürzen sich erheblich, wenn ein Verteidiger von Anfang an eingebunden ist, und verlängern sich, wenn Angehörige die Anträge selbst stellen und auf Rückmeldung warten.
Besonderheiten bei Frauen, Jugendlichen und ausländischen Inhaftierten
Inhaftierte Frauen werden in der Frauenabteilung der JVA München untergebracht; die Besuchs- und Postregeln entsprechen denen der Männerabteilung, Anmeldung und Zugang laufen aber über eigene Kontaktstellen. Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft kommen in gesonderte Abteilungen mit pädagogischer Betreuung; hier ist die Jugendgerichtshilfe von Beginn an beteiligt, und die Haftvoraussetzungen sind strenger – Untersuchungshaft gegen Jugendliche soll die Ausnahme sein, was ein Verteidiger offensiv geltend machen muss. Bei ausländischen Inhaftierten kommen Dolmetscherfragen beim Besuch, die konsularische Benachrichtigung und – wenn Fluchtgefahr allein mit dem Auslandsbezug begründet wird – besonders sorgfältig zu prüfende Haftgründe hinzu; eine Kaution oder die Hinterlegung des Passes sind hier häufig der Schlüssel zur Haftverschonung.
Haftprüfung und Haftbeschwerde: Wie es weitergeht
Untersuchungshaft ist keine Strafe und muss nicht hingenommen werden. Der Verteidiger prüft den Haftbefehl auf dringenden Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit und wählt zwischen Haftprüfung (mündliche Verhandlung vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München – der Inhaftierte wird dazu aus Stadelheim vorgeführt), Haftbeschwerde zum Landgericht und der häufig aussichtsreichsten Variante, der Außervollzugsetzung gegen Auflagen: Meldeauflagen, Abgabe des Passes, Kontaktverbote, Kaution. Für ein solches Haftverschonungskonzept liefern Angehörige die Bausteine – Mietvertrag, Arbeitgeberbestätigung, Familienbindung, gegebenenfalls die Bereitschaft, eine Sicherheit zu stellen.
Dauert die Untersuchungshaft länger als sechs Monate, prüft das Oberlandesgericht München von Amts wegen, ob sie fortdauern darf; Verfahrensverzögerungen, die der Justiz zuzurechnen sind, führen dann zur Aufhebung. Auch deshalb lohnt es sich, den Verfahrensgang vom ersten Tag an zu dokumentieren.
Häufige Fragen von Angehörigen
Kann ich erfahren, ob er überhaupt in Stadelheim ist? Die JVA gibt Angehörigen nur eingeschränkt Auskunft. Der Verteidiger erfährt es sofort – ein weiterer Grund, ihn als Erstes zu beauftragen.
Wie lange bleibt er dort? Das hängt vom Verfahren ab: Bei einer Haftverschonung Tage bis Wochen, sonst bis zur Hauptverhandlung – im Regelfall nicht länger als sechs Monate ohne OLG-Prüfung. Eine spätere Freiheitsstrafe wird um die erlittene Untersuchungshaft gekürzt.
Er braucht dringend Medikamente. Die Anstalt hat eine eigene medizinische Abteilung. Informieren Sie den Verteidiger über Diagnosen und Medikation; er leitet das an den Anstaltsarzt weiter. Medikamente von außen dürfen nicht abgegeben werden.
Darf er arbeiten? Untersuchungsgefangene müssen nicht arbeiten, können es aber auf Antrag – was die Haftzeit erträglicher macht und Eigengeld bringt.
Er ist Ausländer – wird das Konsulat informiert? Ausländische Inhaftierte haben das Recht, dass ihre konsularische Vertretung benachrichtigt wird; sie müssen darüber belehrt werden. Ob eine Benachrichtigung sinnvoll ist, sollte mit dem Verteidiger besprochen werden.
Was Angehörige nicht tun sollten
- Über die Tat, Zeugen oder Mitbeschuldigte sprechen oder schreiben – alles wird kontrolliert und kann einen neuen Haftgrund schaffen.
- Auf eigene Faust mit Zeugen oder dem Geschädigten Kontakt aufnehmen – das ist der schnellste Weg zum Vorwurf der Verdunkelung.
- Gegenüber der Polizei „die Sache erklären" – auch Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, und sie sollten es nutzen, bis der Verteidiger die Akte kennt.
- Gegenstände einschmuggeln oder Besuchsregeln austesten – der Sprechschein ist schneller entzogen als erteilt.
- Warten, bis „sich ein Pflichtverteidiger meldet" – die Bestellung erfolgt, aber die ersten, entscheidenden Tage vergehen ohne Verteidigung.
Fazit: Stadelheim ist ein System – wer es kennt, verliert keine Zeit
Untersuchungshaft in Stadelheim bedeutet für Angehörige kontrollierte Kommunikation, feste Besuchskontingente und einen Behördenweg über Staatsanwaltschaft und Gericht, der ohne Aktenzeichen und ohne Verteidiger zäh ist. Mit einem früh eingeschalteten Verteidiger laufen Sprechschein, Telefonerlaubnis und Akteneinsicht parallel – und vor allem wird vom ersten Tag an daran gearbeitet, dass der Aufenthalt in Stadelheim so kurz wie möglich bleibt.
Unsere Kanzlei in der Radlkoferstraße in Sendling liegt wenige Minuten von Stadelheim, vom Amtsgericht und von der Staatsanwaltschaft München I entfernt; wir übernehmen Haftsachen kurzfristig und begleiten Angehörige durch die ersten Tage. Kontaktieren Sie uns – oder informieren Sie sich über unsere Strafverteidigung in München.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Besuchsregelungen, Kontingente und Abläufe der JVA München-Stadelheim können sich ändern; maßgeblich sind die Auskünfte der Anstalt und der zuständigen Staatsanwaltschaft.