Fachanwälte für Strafrecht

Strafverteidiger in München

Strafverteidigung und Opfervertretung – von der Vorladung bis zur Revision.


Straftatbestände – ein Auszug

Wir verteidigen bei allen Straftatbeständen des allgemeinen Strafrechts – unter anderem bei:

Unsere Leistungen

In jeder Phase des Strafverfahrens bieten wir spezialisierte Verteidigung.

Verteidigung bei Vorladung

Sofortige Beratung nach Erhalt einer Vorladung. Wir beantragen Akteneinsicht und entwickeln die richtige Verteidigungsstrategie, bevor Sie eine Aussage machen.

Hauptverhandlung

Engagierte Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht. Professionelles Auftreten und fundierte Argumentation.

Revision

Rechtsmittel gegen fehlerhafte Urteile. Wir prüfen das erstinstanzliche Urteil auf Rechtsfehler und setzen Ihre Rechte in der Revisionsinstanz durch.

Berufung

Umfassende Neuverhandlung in der zweiten Instanz. Neue Beweismittel, neue Zeugen, neue Chancen für ein gerechtes Urteil.

Opfervertretung

Begleitung und Vertretung von Opfern als Nebenkläger im Strafverfahren. Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Jugendstrafrecht

Spezialisierte Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Besondere Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.


Unser Vorgehen

Strukturiert und zielgerichtet – so gehen wir Ihren Fall an.
01

Soforthilfe

Erste telefonische Einschätzung und sofortige Handlungsempfehlungen. Auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.

02
📄

Akteneinsicht

Beantragung und sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte. Identifikation von Verfahrensfehlern und Schwachstellen der Anklage.

03

Strategie

Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Gemeinsame Besprechung aller Optionen und des weiteren Vorgehens.

04

Verteidigung

Engagierte Vertretung Ihrer Interessen in jedem Stadium des Verfahrens – bis zum bestmöglichen Ergebnis.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.


Was Sie wissen sollten

Nehmen Sie den Termin bei der Polizei nicht wahr, ohne vorher einen Strafverteidiger zu konsultieren. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie uns, wir beantragen Akteneinsicht und beraten Sie vor jeder Aussage.
Bei einer Festnahme muss der Festgenommene spätestens am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt werden. Machen Sie keine Aussagen und verlangen Sie sofort einen Anwalt. Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und begleiten die Haftbefehlseröffnung.
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Nach Akteneinsicht entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl ergeht oder Anklage erhoben wird. Bei Anklage folgt die Hauptverhandlung mit Urteil. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen.
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung, meist bei kleineren Delikten. Sie haben 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen – danach wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Lassen Sie einen Strafverteidiger prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Ja, Verfahrenseinstellungen sind ein häufiges und erstrebenswertes Ziel der Strafverteidigung. Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht), § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (gegen Auflage) sind möglich. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung erhöht die Chancen erheblich.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Wir schließen eine Honorarvereinbarung. Im Erstgespräch fällt die gesetzliche Erstberatungsgebühr an. Eine erste telefonische Einschätzung ist kostenlos.
Spätestens bei Erhalt einer Vorladung, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Anklage. Idealerweise bereits bei ersten Anzeichen einer Ermittlung. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über nachgewiesene Spezialkenntnisse und Erfahrung in der Strafverteidigung.
Ja, wir verteidigen bundesweit vor allen deutschen Gerichten – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.