Strafverteidigung und Opfervertretung – von der Vorladung bis zur Revision.
Sofortige Beratung nach Erhalt einer Vorladung. Wir beantragen Akteneinsicht und entwickeln die richtige Verteidigungsstrategie, bevor Sie eine Aussage machen.
Engagierte Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht. Professionelles Auftreten und fundierte Argumentation.
Rechtsmittel gegen fehlerhafte Urteile. Wir prüfen das erstinstanzliche Urteil auf Rechtsfehler und setzen Ihre Rechte in der Revisionsinstanz durch.
Umfassende Neuverhandlung in der zweiten Instanz. Neue Beweismittel, neue Zeugen, neue Chancen für ein gerechtes Urteil.
Begleitung und Vertretung von Opfern als Nebenkläger im Strafverfahren. Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Spezialisierte Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Besondere Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.
Erste telefonische Einschätzung und sofortige Handlungsempfehlungen. Auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
Beantragung und sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte. Identifikation von Verfahrensfehlern und Schwachstellen der Anklage.
Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Gemeinsame Besprechung aller Optionen und des weiteren Vorgehens.
Engagierte Vertretung Ihrer Interessen in jedem Stadium des Verfahrens – bis zum bestmöglichen Ergebnis.
Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.