
Thomas Altvater verbindet strafrechtliche Verteidigung mit einem journalistisch geschulten Blick für Sachverhalte, Beweisfragen und öffentliche Verfahrensdynamik.
Verteidigung in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts, von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung.
Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im medizinischen Bereich, etwa Behandlungsfehlern oder Abrechnungsvorwürfen.
Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Betrug, Untreue und Steuerstrafrecht.
Engagierte Verteidigung junger Mandanten mit Verständnis für die besonderen Anforderungen des Jugendstrafverfahrens.
Verteidigung in BtM-Verfahren, von Besitz- und Konsumvorwürfen bis zu umfangreicheren Ermittlungsverfahren.
Verteidigung bei digitalen Tatvorwürfen und Auswertung elektronischer Beweismittel im Team der Kanzlei.