Erfahrene Strafverteidiger · Bundesweit

Wirtschafts­strafrecht

Verteidigung bei Untreue, Steuerstrafrecht, Insolvenzdelikten, Korruption und Geldwäsche.



Unsere Schwerpunkte

Vertiefte Expertise in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.
§

Betrug / Untreue

Verteidigung bei Betrug nach § 263 StGB und Untreue nach § 266 StGB. Von Einzelfällen bis zu umfangreichen Serienverfahren.

💰

Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern für eine ganzheitliche Verteidigung.

📈

Insolvenzdelikte

Verteidigung bei Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, Bankrott nach § 283 StGB und weiteren insolvenzrechtlichen Straftatbeständen.

👥

Korruption / Bestechung

Verteidigung bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB sowie im öffentlichen Bereich.

💳

Geldwäsche

Verteidigung bei Geldwäschevorwürfen nach § 261 StGB. Analyse komplexer Finanztransaktionen und Kontobewegungen.

📜

Compliance / Whistleblower

Beratung bei internen Ermittlungen, Compliance-Verstößen und Whistleblower-Meldungen. Prävention und Verteidigung.


Unser Vorgehen

Strukturiert und gründlich – so gehen wir Ihren wirtschaftsstrafrechtlichen Fall an.
01

Soforthilfe

Sofortige Beratung bei Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung. Auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.

02
📄

Akteneinsicht

Sorgfältige Auswertung umfangreicher Ermittlungsakten. Analyse von Buchhaltungsunterlagen, Kontobewegungen und Geschäftsdaten.

03

Strategie

Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerlicher Zusammenhänge.

04

Verteidigung

Engagierte Vertretung in Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und vor Gericht – mit dem Ziel der bestmöglichen Lösung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.


Was Sie wissen sollten

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten im geschäftlichen Bereich: Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Korruption, Geldwäsche und weitere wirtschaftsbezogene Delikte.
Spätestens bei Erhalt einer Vorladung, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Anklage. Idealerweise bereits bei ersten Anzeichen einer Ermittlung oder bei internen Compliance-Verstößen.
Untreue nach § 266 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellt. Die Antragspflicht beträgt maximal drei Wochen. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind oft komplex und langwierig. Sie beginnen mit Ermittlungen (ggf. Durchsuchung), gefolgt von umfangreicher Akteneinsicht, technischer und juristischer Analyse, und enden mit Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung.
Ja, wir verteidigen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO und allen weiteren steuerstrafrechtlichen Vorwürfen. Bei Bedarf arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern zusammen.
Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt. Die Anforderungen sind streng – eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Situation verschlimmern. Lassen Sie sich vor einer Selbstanzeige unbedingt anwaltlich beraten.
Geldwäsche nach § 261 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre. Seit 2021 ist auch leichtfertige Geldwäsche strafbar – der Anwendungsbereich hat sich damit deutlich erweitert.