C. Erhard J. Weber T. Altvater J. Ackermann
⚖ 3 Fachanwaltstitel

Strafverteidigung
mit technischem Verstand

Fachanwälte für IT- und Strafrecht · München

24/7 Notfall-Erreichbarkeit
089 215 263 980
Bekannt aus
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Rechtsanwalt Claus Erhard – Fachanwalt für IT- und Strafrecht

RA Claus Erhard

Gründer & Inhaber · Fachanwalt für IT- und Strafrecht

Als einer der wenigen Anwälte in Deutschland mit der Doppelqualifikation Fachanwalt für IT- und Strafrecht verbinde ich über 17 Jahre Erfahrung in der Software-Entwicklung mit konsequenter Strafverteidigung. Ich prüfe IT-forensische Gutachten und digitale Beweismittel nicht nur juristisch, sondern verstehe sie auch technisch – und finde Fehler, die anderen Verteidigern entgehen.

TOP ANWALT 2026 – F.A.Z. Institut Fachteam Strafrecht & IT Bundesweite Verteidigung


Was uns unterscheidet

Warum Mandanten uns mit ihrer Verteidigung beauftragen.
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Technischer Hintergrund

Über 17 Jahre Software-Entwicklung. Wir prüfen digitale Beweismittel und IT-Forensik eigenständig auf technische Plausibilität.

Sofort-Hilfe bei Durchsuchung

Hausdurchsuchung um 6 Uhr morgens? Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und vor Ort.

Ausschließlich Strafrecht

Keine Scheidungen, kein Verkehrsrecht – wir konzentrieren uns vollständig auf die Strafverteidigung. Das bedeutet maximale Erfahrung und Spezialisierung in jedem Fall.

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Bundesweite Verteidigung

Verteidigung vor allen deutschen Gerichten – von der ZCB Bayern über die ZAC NRW bis nach Berlin und Hamburg.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.

Was Mandanten sagen

★★★★★
5
87+ Bewertungen auf Google
★★★★★
Best lawyer , I strongly recommand his services, he's done the best with my case!
Mandant
Google-Bewertung · vor 4 Jahren
★★★★★
Came in contact with Erhard while travelling to Germany. He was really helpful in my situation. He gave me great tips during the process. Really thankful for his services.
Mandant
Google-Bewertung · vor 11 Monaten
★★★★★
Very good lawyer. Communicate very fast and get things done quickly. Highly recommended!
Mandant
Google-Bewertung · vor 2 Jahren


Was Sie wissen sollten

Nehmen Sie den Termin bei der Polizei nicht wahr, ohne vorher einen Strafverteidiger zu konsultieren. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet auszusagen – und Sie sollten es auch nicht tun. Jede unbedachte Äußerung kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie uns, damit wir zunächst Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe prüfen können. Erst dann entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Rufen Sie sofort an: 089 215 263 980. Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Bis ein Anwalt eintrifft oder Sie telefonisch berät: Bleiben Sie ruhig, unterschreiben Sie nichts, machen Sie keine Aussagen und dokumentieren Sie, welche Gegenstände mitgenommen werden. Ein spezialisierter Anwalt vor Ort kann die Verhältnismäßigkeit prüfen und Übermaßmaßnahmen verhindern.
Drei Dinge: Erstens sind wir ausschließlich im Strafrecht tätig – keine Ablenkung durch Mietrecht, Arbeitsrecht oder andere Gebiete. Zweitens vereinen wir die seltene Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Und drittens bringt unser Kanzleigründer über 17 Jahre Erfahrung als Software-Entwickler mit, wodurch wir digitale Beweismittel und forensische Gutachten technisch eigenständig prüfen können.
Ja, wir verteidigen bundesweit vor allen deutschen Gerichten. Gerade bei Cybercrime- und Wirtschaftsstrafverfahren werden Fälle häufig von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in ganz Deutschland geführt. Wir kennen die Besonderheiten der jeweiligen Behörden – von der ZCB Bayern über die ZAC NRW bis zu den spezialisierten Abteilungen in Berlin, Hamburg und Göttingen.
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft und Polizei sammeln Beweise. In dieser Phase besteht die beste Möglichkeit, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. In jedem Stadium ist die Verteidigung entscheidend – je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, das Ergebnis zu beeinflussen.
Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an – auch nachts und am Wochenende. Nach einer Festnahme muss der Festgenommene spätestens am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt werden. Bei der Haftbefehlseröffnung entscheidet sich, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Ein erfahrener Verteidiger kann bereits bei der Haftbefehlseröffnung die Freilassung erreichen, etwa durch Entkräftung des Haftgrundes oder Stellung einer Kaution. Warten Sie nicht ab – jede Stunde zählt.
Ein Strafbefehl wird ohne Hauptverhandlung erlassen und enthält bereits eine konkrete Strafe – meist eine Geldstrafe. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird er nach 14 Tagen rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil, einschließlich eines Eintrags im Führungszeugnis. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten ab. Lassen Sie den Strafbefehl umgehend von einem Strafverteidiger prüfen – die 14-Tage-Frist läuft ab Zustellung.
Ja, und das ist häufig das beste Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen. Bei geringer Schuld ist auch eine Einstellung nach § 153 StPO möglich, bei schwereren Fällen gegen Auflagen nach § 153a StPO – etwa eine Geldzahlung oder gemeinnützige Arbeit. Ein erfahrener Verteidiger arbeitet von Anfang an auf eine Einstellung hin und führt die entsprechenden Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.