Strafverteidigung mit technischem Hintergrund. Über 17 Jahre Erfahrung als Software-Entwickler – wir verstehen digitale Beweismittel, IT-Forensik und Verschlüsselungstechnologien aus erster Hand.
Cybercrime-Verfahren unterscheiden sich grundlegend von klassischen Strafverfahren. Die Beweislage besteht aus Server-Logs, IP-Adressen, forensischen Images und verschlüsselter Kommunikation – Beweismittel, die ohne technisches Verständnis kaum angreifbar sind. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht mit über 17 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung prüfen wir digitale Beweise eigenständig und entwickeln Verteidigungsstrategien, die juristische und technische Angriffspunkte verbinden.
Als Strafverteidiger für Cybercrime in München verteidigen wir bundesweit vor allen deutschen Gerichten – von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) über die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität bis zum Bundesgerichtshof. Ob Hacking-Vorwurf, Phishing-Ermittlung, Ransomware-Verfahren oder Darknet-Handel: Wir prüfen die technische Grundlage, hinterfragen IT-Forensik-Gutachten und identifizieren Verwertungsverbote, die rein juristische Kanzleien übersehen.
Sie haben eine Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss oder ein Ermittlungsverfahren wegen eines Cybercrime-Vorwurfs? Kontaktieren Sie uns – auch außerhalb der Geschäftszeiten unter 089 215 263 980.
Über 17 Jahre Software-Entwicklung. Wir prüfen digitale Beweismittel, Forensik-Reports und Sachverständigengutachten eigenständig auf technische Plausibilität.
Fachanwalt für IT- und Strafrecht. Die seltene Kombination aus juristischer und technischer Spezialisierung.
Hausdurchsuchung um 6 Uhr morgens? Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und begleiten die Maßnahme vor Ort.
Verschlüsselte Kommunikation als Standard. Besonders relevant bei laufender TKÜ oder Quellen-TKÜ in Cybercrime-Verfahren.
Verteidigung vor allen deutschen Gerichten. Von der ZCB Bayern über die ZAC NRW bis zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften bundesweit.
Regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge zu aktuellen Themen des IT-Strafrechts und der digitalen Forensik.
Verteidigung bei Vorwürfen auf Basis verschlüsselter Kommunikation. Technische und rechtliche Prüfung der Verwertbarkeit.
Verteidigung bei BtM-Handel, Waffenhandel und anderen Vorwürfen im Zusammenhang mit Darknet-Marktplätzen.
Verteidigung bei Vorwürfen des unbefugten Zugangs zu Computersystemen, DDoS-Angriffen und Computersabotage.
Verteidigung bei Computerbetrug nach § 263a StGB, Phishing, Pharming und Social Engineering.
Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen. Wallet-Tracing und Blockchain-Analyse.
Verteidigung bei Vorwürfen der digitalen Erpressung, Ransomware-Angriffen und Lösegeldforderungen in Kryptowährungen.
Verteidigung bei Vorwürfen des Identitätsdiebstahls, Doxing und unbefugter Verbreitung persönlicher Daten.
Prüfung von TKÜ, Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung, Stiller SMS und IMSI-Catcher auf Rechtmäßigkeit.
Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.
Sofortige telefonische Beratung. Bei Durchsuchungen kommen wir vor Ort, um die Maßnahme zu begleiten und Übermaßmaßnahmen zu verhindern.
Eigenständige Prüfung der digitalen Beweismittel, forensischen Gutachten und Ermittlungsmethoden auf technische Plausibilität.
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die juristische und technische Angriffspunkte verbindet.
Engagierte Vertretung mit technischer Argumentation – vor allen deutschen Gerichten.
Digitale Beweismittel sind angreifbar – wenn man versteht, wie sie erhoben und ausgewertet werden. Unser IT-Hintergrund ermöglicht Verteidigungsansätze, die rein juristische Kanzleien nicht sehen.