Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht

Cybercrime &
IT-Strafrecht

Strafverteidigung mit technischem Hintergrund. Über 17 Jahre Erfahrung als Software-Entwickler – wir verstehen digitale Beweismittel, IT-Forensik und Verschlüsselungstechnologien aus erster Hand.

kompetenzfelder.json
{
  // IT-Forensik
  "forensik": ["EnCase", "X-Ways",
    "Cellebrite", "Magnet AXIOM"]
,

  // Blockchain
  "crypto": ["Wallet-Tracing",
    "Mixer-Erkennung", "Chainalysis"]
,

  // Verschlüsselung
  "crypto_comms": ["EncroChat",
    "Sky ECC", "ANOM", "Signal"]

}

Strafverteidigung im Cybercrime – mit technischem Verständnis

Cybercrime-Verfahren unterscheiden sich grundlegend von klassischen Strafverfahren. Die Beweislage besteht aus Server-Logs, IP-Adressen, forensischen Images und verschlüsselter Kommunikation – Beweismittel, die ohne technisches Verständnis kaum angreifbar sind. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht mit über 17 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung prüfen wir digitale Beweise eigenständig und entwickeln Verteidigungsstrategien, die juristische und technische Angriffspunkte verbinden.

§§ 202a–c StGB
Ausspähen & Abfangen von Daten, Hackerparagraph
§ 263a StGB
Computerbetrug, Phishing, Social Engineering
§§ 303a, 303b StGB
Computersabotage, DDoS-Angriffe, Ransomware
Darknet
Marktplätze, BtM-Handel, Waffenhandel, Kryptowährungen
EncroChat / Sky ECC
Verschlüsselte Kommunikation, Verwertbarkeit
IT-Forensik
Gutachtenprüfung, Wallet-Tracing, Blockchain-Analyse
📚
Vom BGH zitiert: EncroChat-Verwertbarkeit
Kanzleigründer Claus Erhard hat zu den verfassungsrechtlichen Fragen der EncroChat-Verwertung frühzeitig publiziert. Der Fachaufsatz Erhard/Lödden, „EncroChat – Beweisverwertungsverbot Hopp oder Top?“ im Strafverteidiger Forum (StraFo 9/2021) wurde vom Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzbeschluss zitiert. Wir kennen die Materie nicht nur aus der Praxis, sondern gestalten die Rechtsentwicklung aktiv mit.

Als Strafverteidiger für Cybercrime in München verteidigen wir bundesweit vor allen deutschen Gerichten – von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) über die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität bis zum Bundesgerichtshof. Ob Hacking-Vorwurf, Phishing-Ermittlung, Ransomware-Verfahren oder Darknet-Handel: Wir prüfen die technische Grundlage, hinterfragen IT-Forensik-Gutachten und identifizieren Verwertungsverbote, die rein juristische Kanzleien übersehen.

Sie haben eine Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss oder ein Ermittlungsverfahren wegen eines Cybercrime-Vorwurfs? Kontaktieren Sie uns – auch außerhalb der Geschäftszeiten unter 089 215 263 980.


Warum erhard.rechtsanwälte für Cybercrime

Technische Expertise, die den Unterschied macht.
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IT-Forensik eigenständig prüfen

Über 17 Jahre Software-Entwicklung. Wir prüfen digitale Beweismittel, Forensik-Reports und Sachverständigengutachten eigenständig auf technische Plausibilität.

Doppelte Fachanwalts-Qualifikation

Fachanwalt für IT- und Strafrecht. Die seltene Kombination aus juristischer und technischer Spezialisierung.

Sofort-Hilfe bei Durchsuchung

Hausdurchsuchung um 6 Uhr morgens? Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und begleiten die Maßnahme vor Ort.

🔒

Sichere Mandantenkommunikation

Verschlüsselte Kommunikation als Standard. Besonders relevant bei laufender TKÜ oder Quellen-TKÜ in Cybercrime-Verfahren.

🏛

Bundesweite Verteidigung

Verteidigung vor allen deutschen Gerichten. Von der ZCB Bayern über die ZAC NRW bis zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften bundesweit.

📚

Fachpublikationen

Regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge zu aktuellen Themen des IT-Strafrechts und der digitalen Forensik.


Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich.

Unser Vorgehen

Strukturiert und technisch fundiert – so gehen wir Ihren Cybercrime-Fall an.
01

Soforthilfe

Sofortige telefonische Beratung. Bei Durchsuchungen kommen wir vor Ort, um die Maßnahme zu begleiten und Übermaßmaßnahmen zu verhindern.

02
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Technische Analyse

Eigenständige Prüfung der digitalen Beweismittel, forensischen Gutachten und Ermittlungsmethoden auf technische Plausibilität.

03

Strategie

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die juristische und technische Angriffspunkte verbindet.

04

Verteidigung

Engagierte Vertretung mit technischer Argumentation – vor allen deutschen Gerichten.


Technische Verteidigungsansätze

Wo andere Kanzleien aufhören, fangen wir an.
defense_vectors.json
{
  // Verwertungsverbote
  "verwertung": ["EncroChat prüfen",
    "TKÜ-Beschluss", "Quellen-TKÜ",
    "Online-Durchsuchung"]
,

  // Technische Fehler
  "tech_fehler": ["IP-Zuordnung",
    "Forensik-Report", "Hash-Werte",
    "Chain-of-Custody"]
,

  // Verfahrensfehler
  "verfahren": ["Durchsuchung",
    "Anfangsverdacht",
    "Verhältnismäßigkeit"]

}

Technisches Verständnis als Verteidigungsvorteil

Digitale Beweismittel sind angreifbar – wenn man versteht, wie sie erhoben und ausgewertet werden. Unser IT-Hintergrund ermöglicht Verteidigungsansätze, die rein juristische Kanzleien nicht sehen.

verwertung
Prüfung von Verwertungsverboten bei digitaler Überwachung und EncroChat-Daten
tech_fehler
Forensische Gutachten und IP-Zuordnungen technisch hinterfragen
verfahren
Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlungsmaßnahmen auf Rechtmäßigkeit prüfen

Was Sie wissen sollten

Rufen Sie sofort an: 089 215 263 980. Machen Sie keine Aussagen, geben Sie keine Passwörter heraus und unterschreiben Sie nichts. Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und begleiten die Durchsuchung.
Wir können digitale Beweismittel, forensische Gutachten und technische Ermittlungsmaßnahmen eigenständig prüfen und bewerten – ohne auf externe Sachverständige angewiesen zu sein. Das ermöglicht schnellere Reaktionen und eine tiefere Verteidigungsstrategie.
Die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten ist rechtlich umstritten. Kanzleigründer Claus Erhard hat diese Frage frühzeitig in einem Fachaufsatz behandelt (Erhard/Lödden, „EncroChat – Beweisverwertungsverbot Hopp oder Top?“, Strafverteidiger Forum [StraFo] 9/2021) und ein Beweisverwertungsverbot begründet. Der BGH hat den Aufsatz in seinem Grundsatzbeschluss von 2022 zitiert, die Verwertbarkeit jedoch im Ergebnis bejaht. Unabhängig davon bestehen in jedem Einzelfall konkrete Angriffspunkte – wir prüfen technisch und juristisch alle Möglichkeiten.
Computerbetrug nach § 263a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Nehmen Sie keinen Termin bei der Polizei wahr und machen Sie keine Aussage, bevor Sie einen auf Cybercrime spezialisierten Anwalt konsultiert haben. Wir beantragen zunächst Akteneinsicht und prüfen die Vorwürfe technisch und juristisch.
Ermittlungsverfahren mit digitaler Forensik → Akteneinsicht und technische Prüfung → Verfahrenseinstellung oder Anklage → Hauptverhandlung → Urteil. Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser.
Ja, es gibt zahlreiche Verteidigungsansätze: von der technischen Zuordnung über Verwertungsverbote bis hin zu Verfahrensfehlern bei der Ermittlung. Gerade die technische Seite bietet oft Angriffspunkte, die ohne IT-Expertise übersehen werden.
Cybercrime-Verfahren erfordern technisches Verständnis für digitale Beweismittel, IT-Forensik und Ermittlungsmethoden. Ohne dieses Wissen können entscheidende Verteidigungsansätze übersehen werden. Bei erhard.rechtsanwälte vereinen wir juristische und technische Expertise.