Werbedeals, Affiliate-Links, Abos, Spenden im Livestream, das Produktpaket vom Sponsor, die Reise nach Bali „für Content" – wer mit Social Media Geld verdient, hat Einkünfte, die das Finanzamt lange nicht im Blick hatte. Das hat sich grundlegend geändert. Im Juli 2025 hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen öffentlich gemacht, dass es ein Datenpaket mehrerer großer Plattformen mit rund 6.000 Datensätzen zu Influencerinnen und Influencern auswertet – mit einem strafrechtlich relevanten Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro. Im April 2026 hat Thüringen eine eigene Task Force Influencerbesteuerung gegründet, die mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen wie YouTube, OnlyFans und Twitch auswertet.
Für Creator mit unversteuerten Einnahmen heißt das: Die Steuerfahndung ermittelt gezielt, und die Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist begrenzt. Dieser Artikel erklärt, was die Behörden wissen, welche steuerlichen Pflichten Influencer haben, wo die typischen Fehler liegen, wann aus einem Fehler eine Steuerhinterziehung wird – und wie die Selbstanzeige funktioniert.
Was die Behörden bisher öffentlich gemacht haben
Nordrhein-Westfalen (Juli 2025): Das „Influencer-Team" des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), das seit 2025 die gesamte Steuerfahndung des Landes bündelt, wertet ein Datenpaket aus, das nach den Angaben des Amts von mehreren großen Plattformen stammt und Hinweise auf nicht versteuerte Einnahmen aus Werbung, Abos und ähnlichem enthält. Neben den neuen Fällen liefen bereits rund 200 Strafverfahren; pro Fall gehe es im Schnitt um einen hohen fünfstelligen Fehlbetrag, vereinzelt um Millionen. Im Visier stehen ausdrücklich professionelle Influencer mit hoher krimineller Energie – nicht junge Menschen mit wenigen Followern. Wer einen Scheinwohnsitz im Ausland angibt, etwa in Dubai, muss damit rechnen, dass der tatsächliche Aufenthalt in Deutschland über die eigenen Social-Media-Aktivitäten nachgewiesen wird; das Amt kündigte für solche Fälle ausdrücklich Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle an. Selbst Werbung in Storys, die nach 24 Stunden verschwindet, will das Team inzwischen nachweisen können.
Thüringen (April 2026): Finanzministerin Katja Wolf hat am 7. April 2026 eine Task Force mit 15 Mitgliedern aus Steuerverwaltung, Steuerfahndung und Betriebsprüfung vorgestellt. Erfasst seien bereits 516 hauptberufliche Influencer, dazu nebenberuflich Tätige; ausgewertet würden mehr als 100.000 Datensätze. Erste Ergebnisse aus Betriebsprüfungen werden für die Jahre 2021 bis 2023 erwartet. Das Ministerium hat zugleich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht.
Nach Medienberichten verfügt auch Bayern über ein vergleichbares Datenpaket; andere Länder dürften folgen. Hinzu kommt eine seit 2024 geltende jährliche Meldepflicht digitaler Plattformen über Transaktionen ihrer Nutzer nach der EU-Richtlinie DAC7. Welche Creator-Einnahmen davon im Einzelnen erfasst sind, hängt vom Geschäftsmodell der Plattform ab – entscheidend ist aber: Die Finanzverwaltung hat inzwischen mehrere Wege, an die Daten zu kommen.
Die steuerlichen Pflichten von Influencern
Wer nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte gegen Entgelt veröffentlicht, ist in aller Regel gewerblich tätig. Daraus folgen:
- Gewerbeanmeldung und Steuernummer. Ein Satz aus der NRW-Mitteilung bringt das Problem auf den Punkt: Es gibt Influencer, die monatlich mehrere zehntausend Euro verdienen, aber nicht einmal eine Steuernummer haben.
- Einkommensteuer auf den Gewinn – Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
- Gewerbesteuer, sobald der Gewinn den Freibetrag (bei Einzelunternehmern 24.500 Euro) übersteigt.
- Umsatzsteuer, wenn der Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet – seit 2025 liegt sie bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Bei Leistungen an ausländische Plattformen und Auftraggeber richten sich Ort der Leistung und Steuerschuldnerschaft nach eigenen Regeln – eine häufige Fehlerquelle.
- Aufzeichnungspflichten für alle Einnahmen, auch aus ausländischen Quellen und in Form von Sachleistungen.
Die typischen Fehler
Sachzuwendungen. Das hochwertige E-Bike, das man nach der Kampagne behalten darf, die Hotelübernachtung, das Testprodukt, die Goodie-Bag, die Event-Einladung: Steht eine Zuwendung im Zusammenhang mit einer Gegenleistung – einem Posting, einer Story, einer Erwähnung –, ist sie in der Regel eine Betriebseinnahme und gehört zugleich zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Eine Pauschalversteuerung durch das Unternehmen kommt nur bei Geschenken ohne vertragliche Gegenleistung in Betracht. Viele Creator haben Sachleistungen nie erklärt, weil kein Geld geflossen ist.
Ausländische Einnahmen. Werbeerlöse von YouTube, Abos auf OnlyFans, Twitch-Subs, Affiliate-Provisionen internationaler Händler – das Geld kommt oft von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Steuerpflichtig ist es trotzdem, wenn der Creator in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Der Wohnsitz im Ausland. Wer sich nach Dubai, Zypern oder anderswohin abmeldet, aber weiterhin eine Wohnung in Deutschland hat oder sich überwiegend hier aufhält, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Scheinwohnsitz gilt den Ermittlern zudem als Indiz für Vorsatz. Gerade hier helfen die eigenen Posts den Fahndern: Geotags, Hintergründe und Zeitstempel zeigen, wo sich jemand tatsächlich aufhält.
Die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer vergessen. Wer seine Einkünfte zwar in der Einkommensteuererklärung angibt, aber weder ein Gewerbe angemeldet noch Umsatzsteuer abgeführt hat, hat in diesen Steuerarten trotzdem nichts erklärt.
Keine Buchhaltung. Ohne Aufzeichnungen schätzt das Finanzamt – und Schätzungen fallen erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Steuerpflichtigen aus.
Wann es eine Straftat ist
Strafbar ist die Steuerhinterziehung nach § 370 AO: Wer dem Finanzamt Einnahmen verschweigt oder pflichtwidrig gar keine Erklärung abgibt und dadurch Steuern verkürzt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere bei einer Verkürzung „in großem Ausmaß" vor; bei Beträgen im sechsstelligen Bereich je Jahr ist eine Freiheitsstrafe realistisch. Daneben kommen Lohnsteuer- und Quellensteuerdelikte in Betracht, wenn Creator Mitarbeiter beschäftigen oder ausländische Kooperationspartner bezahlen.
Entscheidend ist der Vorsatz. Wer wusste, dass seine Einnahmen steuerpflichtig sind, und sie trotzdem nicht erklärt hat, handelt vorsätzlich. Wer dagegen aus Unkenntnis – etwa über die Steuerpflicht von Sachzuwendungen – Fehler gemacht hat, begeht keine Steuerhinterziehung; in Betracht kommt dann allenfalls die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO, eine Ordnungswidrigkeit. Wer seine Fehler aber erkennt – etwa durch Berichte über die Datenpakete –, muss frühere Erklärungen unverzüglich berichtigen (§ 153 AO). Wer jetzt weiß und trotzdem schweigt, kann sich gerade dadurch strafbar machen.
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Die strafbefreiende Selbstanzeige
Wer eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann nach § 371 AO straffrei werden, wenn er rechtzeitig und vollständig nacherklärt und die Steuern nachzahlt. Die Voraussetzungen sind streng:
- Vollständigkeit: Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erfassen, mindestens die der letzten zehn Kalenderjahre. Wer nur die Werbeeinnahmen nacherklärt, die Sachzuwendungen aber weglässt, hat keine wirksame Selbstanzeige abgegeben. Für Creator bedeutet das: alle Plattformen, alle Einkunftsquellen, alle Jahre, alle betroffenen Steuerarten (Einkommen-, Gewerbe-, Umsatzsteuer).
- Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und Hinterziehungszinsen innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist.
- Kein Sperrgrund: Die Selbstanzeige wirkt nicht mehr, wenn eine Prüfungsanordnung oder die Einleitung eines Strafverfahrens bekanntgegeben wurde, ein Prüfer oder Fahnder erschienen ist, die Tat bereits entdeckt war und der Täter damit rechnen musste, oder die Verkürzung je Tat 25.000 Euro übersteigt.
- Über 25.000 Euro je Tat: keine Straffreiheit, aber ein Absehen von Verfolgung nach § 398a AO gegen Zahlung eines Zuschlags von 10 bis 20 Prozent der hinterzogenen Steuer.
Ist es nach den Datenpaketen schon zu spät?
Das ist die Frage, die Creator derzeit am meisten beschäftigt – und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf den Einzelfall an. Der Sperrgrund der Tatentdeckung setzt voraus, dass die Behörde Kenntnis von Tatsachen hat, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen, und dass der Betroffene davon wusste oder damit rechnen musste. Dass ein Datenpaket existiert, bedeutet nicht, dass jede darin enthaltene Person bereits als „entdeckt" gilt; die Auswertung von Tausenden Datensätzen braucht Zeit. Fachkanzleien weisen aber zu Recht darauf hin, dass die gezielte Auswertung das Entdeckungsrisiko erheblich erhöht – und dass es für eine Selbstanzeige zu spät ist, sobald die Fahnder einen Fall selbst aufgedeckt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.
Daraus folgt: Wer handeln will, muss jetzt handeln. Thüringen hat ausdrücklich auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hingewiesen – die Behörden rechnen damit, dass viele Creator sie nutzen. Je später die Selbstanzeige kommt, desto größer ist das Risiko, dass zwischenzeitlich ein Sperrgrund eingetreten ist.
Wie eine Influencer-Selbstanzeige praktisch abläuft
- Bestandsaufnahme: Alle Plattformen, Agenturen, Kooperationspartner und Zahlungswege der letzten zehn Jahre – Auszahlungsberichte von YouTube, Twitch und Co., Agenturabrechnungen, Kontoauszüge, PayPal, Affiliate-Dashboards, Verträge über Sachleistungen.
- Rekonstruktion der Sachzuwendungen: Produkte, Reisen und Einladungen werden mit ihrem Wert erfasst; wo Belege fehlen, wird vorsichtig und eher großzügig geschätzt, damit die Selbstanzeige nicht an der Vollständigkeit scheitert.
- Steuerliche Berechnung durch einen Steuerberater, der die Besonderheiten der Branche kennt – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, gegebenenfalls ausländische Quellen.
- Strafrechtliche Prüfung: Liegt schon ein Sperrgrund vor? Welche Jahre sind strafrechtlich verjährt? Übersteigt eine Tat die 25.000-Euro-Grenze? Wie wird formuliert, ohne mehr einzuräumen als nötig?
- Abgabe und Zahlung: Die Selbstanzeige wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht; gleichzeitig muss die Liquidität für die Nachzahlung gesichert sein.
Eine Selbstanzeige ist eine strafrechtliche Weichenstellung. Steuerberater und Strafverteidiger sollten sie gemeinsam vorbereiten.
Wenn die Steuerfahndung schon da war
Hat bereits eine Durchsuchung stattgefunden oder liegt ein Schreiben über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens vor, ist der Weg der Selbstanzeige für die betroffenen Jahre und Steuerarten in aller Regel versperrt. Dann geht es um Verteidigung: keine Angaben gegenüber den Fahndern ohne Akteneinsicht, sorgfältige Prüfung der Schätzungen, Abgrenzung von Vorsatz und Leichtfertigkeit, Schadenswiedergutmachung und – wo möglich – eine Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung. Wie ein solches Verfahren abläuft, erläutern wir im Beitrag zu Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren und zur Hausdurchsuchung.
Häufige Fragen
Ich verdiene nur nebenbei ein paar hundert Euro im Monat – betrifft mich das? Steuerpflichtig sind auch kleine Einnahmen; ob am Ende Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen und von Freibeträgen ab. Die Fahnder konzentrieren sich nach eigenen Angaben auf professionelle Fälle – das ändert aber nichts an der Erklärungspflicht.
Ich habe meine Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angegeben, aber nie Umsatzsteuer gezahlt. Dann kann in der Umsatzsteuer eine Verkürzung vorliegen, auch wenn die Einkommensteuer korrekt ist. Die Selbstanzeige ist je Steuerart zu betrachten.
Mein Management hat sich um alles gekümmert. Steuerpflichtig bleibt der Creator selbst. Ob ihm Fehler der Agentur strafrechtlich zuzurechnen sind, hängt davon ab, was er wusste – für die Steuernachzahlung spielt das keine Rolle.
Ich habe Einnahmen über OnlyFans und möchte nicht, dass das bekannt wird. Das Finanzamt unterliegt dem Steuergeheimnis (§ 30 AO); Angaben aus einer Steuererklärung oder Selbstanzeige dürfen nicht an Arbeitgeber, Familie oder Öffentlichkeit gelangen. Das gilt auch für die Strafverteidigung, die der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt. Gerade bei sensiblen Einnahmequellen ist eine freiwillige, kontrollierte Offenlegung deutlich diskreter als ein Ermittlungsverfahren mit Durchsuchung.
Kann ich mich einfach ins Ausland abmelden? Ein Wegzug kann die künftige Steuerpflicht verändern, wenn er echt ist – Wohnung, Lebensmittelpunkt und Aufenthalt tatsächlich im Ausland. Für die Vergangenheit ändert er nichts. Im laufenden Ermittlungsverfahren kann ein überstürzter Wegzug zudem als Fluchtgefahr gewertet werden; die NRW-Fahnder haben ausdrücklich auch Haftbefehle angekündigt.
Ich arbeite über eine GmbH oder eine Agentur rechnet für mich ab. Dann verschieben sich die Pflichten teilweise auf die Gesellschaft – Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer, wenn ein Geschäftsführergehalt gezahlt wird. Steuerstrafrechtlich verantwortlich ist, wer die Erklärungspflichten zu erfüllen hatte, regelmäßig also der Geschäftsführer.
Was kostet das? Zu den Nachsteuern kommen Hinterziehungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat, gegebenenfalls der Zuschlag nach § 398a AO sowie Berater- und Anwaltskosten. Gegenüber einem Strafverfahren mit Strafe, Einziehung und öffentlicher Hauptverhandlung ist das in aller Regel die günstigere Variante.
Fazit
Die Steuerfahndung hat Influencer und Content-Creator systematisch im Blick: Datenpakete von Plattformen in NRW und Thüringen, eigene Teams, neue Nachweismethoden und eine öffentliche Ankündigung, dass auch Durchsuchungen und Haftbefehle folgen können. Wer unversteuerte Einnahmen hat – insbesondere aus Sachzuwendungen, ausländischen Plattformen oder bei einem Scheinwohnsitz im Ausland –, sollte die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige jetzt prüfen lassen, bevor ein Sperrgrund eintritt. Eine Parallele gibt es übrigens bei Kryptowährungen: Auch dort beginnt 2027 der automatische Datenaustausch – mehr dazu im Beitrag Krypto-Gewinne nicht versteuert?.
Wir beraten Creator bundesweit vertraulich zur Selbstanzeige und verteidigen in Steuerstrafverfahren – in enger Abstimmung mit spezialisierten Steuerberatern. Kontaktieren Sie uns oder informieren Sie sich über unsere Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Die Angaben zu den Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen beruhen auf den Pressemitteilungen der Behörden vom Juli 2025 und April 2026.