Verdunkelungsgefahr und Untersuchungshaft in Cybercrime-Verfahren
Digitaler Stammtisch des Fachteams Strafrecht & IT der davit (DAV-IT)
Der Zoom-Link wird am Donnerstag, 12. November 2026 ab 11:45 Uhr auf dieser Seite freigeschaltet. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Ein Remote-Wipe, ein Messenger mit Auto-Delete, ein Cloud-Konto, das nach der Durchsuchung noch erreichbar ist: In Cybercrime-Verfahren stützen Ermittlungsrichter Haftbefehle zunehmend auf die Gefahr, dass Daten gelöscht werden.
Dem Wortlaut nach passt das. Wer Beweismittel vernichtet, verändert oder unterdrückt, erfüllt den Haftgrund des § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO. In der Praxis wird daraus aber oft ein Automatismus: Wer verschlüsselt kommuniziert oder Daten in der Cloud hält, gilt schnell als jemand, der nach seiner Freilassung aufräumen wird. Verdunkelungsgefahr verlangt jedoch bestimmte Tatsachen, und ob sie vorliegen, ist an der Schnittstelle von IT und Strafprozess zu klären:
Das Fachteam Strafrecht & IT ist ein Arbeitskreis der davit – Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein. Es wird von Rechtsanwalt Claus Erhard, Fachanwalt für IT- und Strafrecht, geleitet und bringt in seinen digitalen Stammtischen Strafprozess und Technik zusammen: einmal zur Mittagszeit, eine Stunde, online, mit Raum für Fragen aus der Praxis.
Die Veranstaltungen richten sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, IT-Rechtlerinnen und IT-Rechtler und alle, die an der Schnittstelle von Ermittlungsverfahren und digitalen Beweismitteln arbeiten. Über neue Termine informieren wir auf LinkedIn und an dieser Stelle.